Spitzenverband
Die vier Bezirksverbände der AWO in Nordrhein-Westfalen sind anerkannte Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Sie koordinieren auf überörtlicher Ebene (Bezirks-, Landes-, Bundesebene) wohlfahrtspflegerische Aufgaben.
Zu den wesentlichen Spitzenverbandsaufgaben zählen:
- Beratung, Vertretung und Unterstützung der Gliederungen und Mitgliedsorganisationen
- Koordination der Wohlfahrtspflege im eigenen Verband
- Kooperation mit der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege
- Mitwirken bei der Sozialplanung auf allen Ebenen
- Weiterentwickeln aller Zweige der Wohlfahrtspflege
- Erproben neuer Möglichkeiten der Hilfe in inhaltlicher und methodischer Hinsicht
- Aus-, Fort-, und Weiterbildung
- Entwickeln neuer Ausbildungszweige
- gutachterliche Tätigkeit im Rahmen der Förderungsbestimmungen des Landes
- Beratung und Unterstützung von Initiativen und Selbsthilfegruppen
Alle Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW (der Verbandsgruppen AWO, Caritas, Der Paritätische, Diakonie, DRK und Jüdische Gemeinden), sind in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW organisiert und werden durch sie vertreten.
Neuigkeiten
Meldung vom 26.09.2024
Der Haushaltsentwurf 2025 der NRW-Landesregierung sieht Kürzungen bei zahlreichen sozialen Diensten und Angeboten in Höhe von 83 Millionen Euro vor. Das wollen wir nicht hinnehmen! Sollten die Kürzungen umgesetzt werden, wird das für viele Menschen in unserem Land sichtbare und spürbare Folgen haben. Die soziale Infrastruktur wird geschwächt und Unterstützungsangebote für zahlreiche Gruppen werden zurückgefahren. Auf die Träger, die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen im sozialen Sektor kommen noch größere Belastungen zu.
Meldung vom 20.09.2024
Über den Freiwilligendienst wird immer diskutiert. Manch einer will ihn zur Pflicht für alle junge Menschen machen, andere wollen die Mittel im Bundeshaushalt für den Freiwilligendienst jedes Jahr aufs Neue kürzen. Um die Diskussion über den Freiwilligendienst selbst zu gestalten, haben kürzlich die verbandlich organisierte Zivilgesellschaft und Zentralstellen der Freiwilligendienste im In- und Ausland ein Positionspapier verfasst.
Meldung vom 03.07.2024
„Bereits nach der Veröffentlichung der ‚Fachlichen Grundlagen zum Rechtsanspruch‘ im Frühjahr war absehbar, dass die Landesregierung voraussichtlich auf ein Ausführungsgesetz und damit verbundene Mindeststandards für Offene Ganztagsschulen in personeller, fachlicher oder räumlicher Hinsicht verzichten würde. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß“, zeigt sich Jürgen Otto (Landesgeschäftsführer der AWO NRW) entsetzt: „Nun wird es weiterhin nur einen Erlass geben, der zwar leicht überarbeitet und ergänzt sein wird, unsere Forderungen nach Mindeststandards aber nicht aufnimmt.“