AWO NRW fordert Abschaffung des § 219a

25.04.2018

Paragraf erschwert Schwangeren den Zugang zu Ärzten und Informationen

Die AWO NRW schließt sich einer bundesweiten Forderung von Sozialverbänden an, den § 219a StGB abzuschaffen. „Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Dazu gehören neben dem Informationsrecht auch das Recht auf freie Arzt-Wahl“, so Uwe Hildebrandt, Geschäftsführer von AWO NRW. Der Paragraf 219a schränkt diese Rechte wesentlich ein: Er stellt nicht nur „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Er erschwert Schwangeren den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs.

Ärzte stoßen zudem auf eine widersprüchliche Rechtslage: Sie dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind aber nicht berechtigt, öffentlich darüber zu informieren. „Dass Werbung für eine straffreie Handlung kriminalisiert wird, ist nicht nachvollziehbar“, so Hildebrandt.

Die Auseinandersetzung um den Paragrafen hat sich an der Verurteilung einer Frauenärztin durch das Amtsgerichts Gießen Ende 2017 entzündet. Sie hatte gegen den § 219 a des Strafgesetzes verstoßen. Dieser Paragraph verbietet Ärzten, Werbung für den Schwangerschaftsabbruch zu machen.

Das Bündnis, dem die AWO angehört, fordert umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und eine Aufhebung des § 219a. „Wir brauchen Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte!“, so Hildebrandt.

Allein 2016 haben in NRW rund 170.000 Frauen ein Kind zur Welt gebracht. Landesweit knapp 32.000 - und davon 4.555 Frauen in den 23 Schwangerschaftsberatungsstellen der AWO in NRW - haben bei der Entscheidung für oder gegen ein Kind Beratung in Anspruch genommen.

Weitere Nachrichten

Meldung vom 07.03.2022
Studierende leiden seit Jahren unter steigenden Semesterbeiträgen. Diese bestehen hauptsächlich aus dem Beitrag für das Studierendenwerk und dem Semesterticket – zwei Elemente, ohne die das Studium in NRW kaum vorstellbar ist. So sehr Studieninteressierte eine garantierte Mobilität sowie die Versorgung mit Wohnraum und Mahlzeiten jedoch als Anziehungspunkt betrachten, so sehr werden sie von Semesterbeiträgen von weit über 300 € abgeschreckt.weiterlesen
Meldung vom 18.02.2022
AWO fordert Gleichbehandlung bei der Corona-Sonderzahlung 2022 Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Bundesländer erhalten eine steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung. Das betrifft in NRW Tarifbeschäftigte in Landesbehörden, Unikliniken, Schulen, städtischen und kommunalen Kitas, bei der Polizei und Beamte in NRW. Mitarbeitende von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege gehen dagegen oft leer aus.weiterlesen
Meldung vom 16.02.2022
Freiwilligendiensten drohen 2024 Haushaltskürzungen von 20 %weiterlesen
Meldung vom 10.02.2022
NRW-Aktionsbündnis „Wir wollen Wohnen!“ kritisiert die Förderpolitik des Landes.Die AWO NRW ist Mitglied des Aktionsbündnis.weiterlesen
Meldung vom 09.02.2022
Pressemeldung Freie Wohlfahrtspflege NRW „Wir brauchen einen möglichst hohen Impfschutz in der gesamten Bevölkerung, um die vulnerablen Gruppen zu schützen und unserer Gesellschaft wieder mehr Freiheiten zurückzugeben. Ein Schritt auf dem Weg dahin ist die einrichtungsbezogene Impflicht – doch diese kann erst dann greifen, wenn damit die Versorgungssicherheit in den Einrichtungen nicht gefährdet wird”, so Christian Woltering, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege in NRW.weiterlesen
Meldung vom 26.01.2022
Die erschütternden und hoffnungslosen Bilder aus Afghanistan nach dem Tag der gewaltvollen Machtübernahme der Taliban sind wieder aus den Medien und so auch aus unserer Wahrnehmung verschwunden. Doch die Situation bleibt lebensgefährlich und entwickelt sich zu einer humanitären Katastrophe. Die Arbeiterwohlfahrt fordert daher eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Afghan*innen und appelliert an die neue Bundesregierung:weiterlesen
Meldung vom 09.12.2021
Die Zahl der Jugendlichen, die nach der Schule ohne Ausbildungsplatz oder Anschlussqualifizierung dastehen und quasi abtauchen, steigt in der Corona-Krise deutlich an. Das belegt der aktuelle Arbeitslosenreport der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege (LAG). weiterlesen
Meldung vom 07.12.2021
Das neue Betreuungsgesetz, das im März 2021 verabschiedet wurde und das ab dem 1. März 2023 in der Praxis angewendet wird, verfolgt ein Ziel: die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention. weiterlesen
Meldung vom 18.11.2021
Janine Opalka (AWO Westliches Westfalen) und Torsten Otting vom Landesjugendwerk bilden die neue Doppelspitze des Fachverbands der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA). weiterlesen
Meldung vom 17.11.2021
Eine zeitige gesetzliche Regelung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung fordert die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW). weiterlesen