07.12.2021
Das neue Betreuungsgesetz, das im März 2021 verabschiedet wurde und das ab dem 1. März 2023 in der Praxis angewendet wird, verfolgt ein Ziel: die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention. Damit werden endlich die Rechte von Betreuten gestärkt – und auf die Betreuungsvereine kommt deutlich mehr Arbeit zu. Dabei sind sie schon heute chronisch unterfinanziert und ausgelastet. Die AWO NRW hat sich mit der Gesetzesreform befasst und zeigt auf, welche Herausforderungen sich für Betreuungsvereine in organisatorischer, inhaltlicher und finanzieller Hinsicht ergeben werden.