Betreuungsarbeit im Wandel: AWO NRW positioniert sich zur Gesetzesreform

07.12.2021

Das neue Betreuungsgesetz, das im März 2021 verabschiedet wurde und das ab dem 1. März 2023 in der Praxis angewendet wird, verfolgt ein Ziel: die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention. Damit werden endlich die Rechte von Betreuten gestärkt – und auf die Betreuungsvereine kommt deutlich mehr Arbeit zu. Dabei sind sie schon heute chronisch unterfinanziert und ausgelastet. Die AWO NRW hat sich mit der Gesetzesreform befasst und zeigt auf, welche Herausforderungen sich für Betreuungsvereine in organisatorischer, inhaltlicher und finanzieller Hinsicht ergeben werden.

Das Positionspapier als PDF

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Vor wenigen Tagen fand die Fachtagung der AWO NRW zum Thema Kinder- und Jugendschutz unter dem Motto „Nachhaltige und partizipative Konzepte in der Kinder- und Jugendarbeit - Nur gemeinsam gelingt es!" statt. Mit etwa 100 Teilnehmenden und Referent*innen wurde intensiv über wichtige Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes diskutiert. weiterlesen
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„Was gut gemeint ist, ist nicht gut gemacht“, bewertet Britta Altenkamp (Vorsitzende der AWO NRW) das Festhalten an der Schuldenbremse. „In Bund und Land erleben wir derzeit, wie das Festhalten an der Schuldenbremse die Zukunft unseres Sozialstaates gefährdet. Dringend erforderliche Investitionen in die öffentliche Daseinsvorsorge finden nicht mehr statt und bringen zahlreiche soziale Einrichtungen in eine existenzgefährdende Situation. Davor warnen Träger der Freien Wohlfahrtspflege seit Monaten. Aber es werden keine Konsequenzen daraus gezogen“, kritisiert die Vorsitzende der AWO NRW.weiterlesen
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