AWO NRW fordert Abschaffung des § 219a

25.04.2018

Paragraf erschwert Schwangeren den Zugang zu Ärzten und Informationen

Die AWO NRW schließt sich einer bundesweiten Forderung von Sozialverbänden an, den § 219a StGB abzuschaffen. „Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Dazu gehören neben dem Informationsrecht auch das Recht auf freie Arzt-Wahl“, so Uwe Hildebrandt, Geschäftsführer von AWO NRW. Der Paragraf 219a schränkt diese Rechte wesentlich ein: Er stellt nicht nur „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Er erschwert Schwangeren den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs.

Ärzte stoßen zudem auf eine widersprüchliche Rechtslage: Sie dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind aber nicht berechtigt, öffentlich darüber zu informieren. „Dass Werbung für eine straffreie Handlung kriminalisiert wird, ist nicht nachvollziehbar“, so Hildebrandt.

Die Auseinandersetzung um den Paragrafen hat sich an der Verurteilung einer Frauenärztin durch das Amtsgerichts Gießen Ende 2017 entzündet. Sie hatte gegen den § 219 a des Strafgesetzes verstoßen. Dieser Paragraph verbietet Ärzten, Werbung für den Schwangerschaftsabbruch zu machen.

Das Bündnis, dem die AWO angehört, fordert umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und eine Aufhebung des § 219a. „Wir brauchen Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte!“, so Hildebrandt.

Allein 2016 haben in NRW rund 170.000 Frauen ein Kind zur Welt gebracht. Landesweit knapp 32.000 - und davon 4.555 Frauen in den 23 Schwangerschaftsberatungsstellen der AWO in NRW - haben bei der Entscheidung für oder gegen ein Kind Beratung in Anspruch genommen.

Weitere Nachrichten

Meldung vom 07.07.2021
Mit dem 2019 beschlossenen Teilhabechancengesetz wurde ein arbeitsmarktpolitischer Paradigmenwechsel vollzogen: Weg vom Vorrang kurzer Qualifizierung, schneller Vermittlung und hohem Sanktionsdruck, hin zur „Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“. weiterlesen
Meldung vom 24.06.2021
Solidarität ist unsere Stärke: Alleinerziehende nicht alleine lassen! – mit diesem Titel und zugleich Anspruch hat die AWO NRW seit 2017 mehrere Initiativen auf den Weg gebracht, an die wir auch in diesem Jahr weiter anknüpfen möchten. weiterlesen
Meldung vom 24.06.2021
Wohlfahrtsverbände sehen neue Nöte am Arbeitsmarkt: Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist nach 14 Monaten Corona-Krise sprunghaft gestiegen. weiterlesen
Meldung vom 18.06.2021
Die Freie Wohlfahrtspflege NRW appelliert an Landes- und Bundesregierung, wieder Geflüchtete aufzunehmen, die zu unerträglichen Bedingungen in griechischen Lagern ausharren. weiterlesen
Meldung vom 07.06.2021
Bundesweite Aktionswoche vom 7. bis 11. Juni rückt Einzelschicksale in den Fokus weiterlesen
Meldung vom 29.04.2021
AWO International und der AWO Bundesverband rufen zu Solidarität mit Indien auf und fordern eine engere globale Zusammenarbeit im Kampf gegen die Pandemie. weiterlesen
Meldung vom 21.04.2021
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW) fordert einen dauerhaft gesicherten sozialen Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose. weiterlesen
Meldung vom 20.04.2021
Auf sinkende Auftragslagen folgen Gehaltskürzungen / Beschäftigte geraten zunehmend in finanzielle Not weiterlesen
Meldung vom 07.04.2021
Die AWO NRW und das Landesjugendwerk starten ihren traditionellen Kinder- und Jugendwettbewerb in diesem Jahr unter dem Motto „Vielfalt! Wie bunt ist Deine Welt?“ Damit wollen AWO und Jugendwerk ein Zeichen gegen Ausgrenzung und Intoleranz setzen. weiterlesen
Meldung vom 26.03.2021
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in NRW befürwortet den Einsatz von Schnelltests in den Kindertagesstätten. Aber nicht um jeden Preis: Diese sollten kindgerecht sein. weiterlesen