AWO fürchtet um die Altenpflegeausbildung

09.05.2018

Ausbildungspauschale seit 1992 nicht erhöht – vielen Pflegeschulen droht das Aus

Was passiert, wenn nichts passiert? „Dann haben wir bald keine Auszubildenden mehr an unseren Pflegeschulen und unseren Seniorenzentren bricht der Nachwuchs weg“, sagt Uwe Hildebrandt, Geschäftsführer der AWO NRW anlässlich des Internationalen Tags der Pflege am 12. Mai. Der Wohlfahrtsverband ist Träger von 12 Altenpflegefachschulen in NRW. 1500 Schüler werden dort jedes Jahr zu Altenpflegern ausgebildet. Rund 60 Prozent von ihnen verstärken nach dem Examen die Seniorenzentren der AWO. Wegen zu geringer Zuschüsse droht den Ausbildungsstätten das Aus. Betroffen sind vor allem die kleineren Ausbildungsstätten. Schließungen würden den Fachkräftemangel nur zusätzlich verschärfen.

„Auf diese Entwicklung müssen wir reagieren, denn wir sind auf die Absolventen unserer Fachschulen angewiesen“, so Uwe Hildebrandt. Die AWO sieht die Ausbildung der Pflegekräfte deshalb in Gefahr, weil die Pauschale, mit der das Land die Ausbildung eines Altenpflegers bezuschusst, viel zu niedrig ist. Sie liegt bei 280 Euro pro Schüler und wurde seit 1992 nicht mehr erhöht. Im Gegenteil: 1992 erhielten die zwölf Altenpflegefachschulen der AWO noch rund 660 DM pro Schüler. Mit der Umstellung auf den Euro lag der Betrag bei 317 Euro. Im Jahr 2006 wurde der Zuschuss auf 280 Euro gesenkt. Zum Vergleich: Die Krankenpflege-Ausbildung wird dagegen mit rund 500 Euro im Monat subventioniert.

„Wir brauchen dringend eine Anpassung der Pauschale. In der Altenpflegeausbildung benötigen wir einen Mindestsatz von 490 Euro pro Schüler und Monat, um qualifizierte Lehrer zu beschäftigen, die auf modernem Standard ausbilden können“, so Hildebrandt. Richtig sei, dass die Pauschalen im Zuge der generalistischen Ausbildung, also der Zusammenlegung der Kranken- und Altenpflegeausbildung, angepasst werden. „Die Finanzierung der Generalistik greift im vollen Umfang erst ab 2024. Bis dahin können sich unsere Altenpflegeschulen nicht über Wasser halten.“

Bei allen Entscheidungen der Landesregierung zum Haushalt 2018 wurde die dringend nötige Anpassung der so genannten Betriebskostenförderung der Fachseminare für Altenpflege nicht berücksichtigt.
Mit Blick nach Schleswig-Holstein wäre das aber möglich. Dort wurde ein Nachtragshaushalt beschlossen, in dem die Förderung der Altenpflegeschulen rückwirkend zum 1. Januar von 310 auf 450 Euro erhöht wird.
Diese Finanzierung eines Schulplatzes ist auch nach den aktuellen Berechnungen angemessen. Experten haben sogar eine Summe von 490 Euro errechnet.
„Wir sehen die Landesregierung in der Pflicht, die auskömmliche Finanzierung der  Altenpflegeausbildung zu sichern. Wir fordern, den Haushaltsetat für diesen Posten wie im Land Schleswig-Holstein durch einen Nachtragshaushalt zu erhöhen“, so der Geschäftsführer der AWO NRW.


Uwe Hildebrandt

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