Arbeitgeberverband der AWO ist empört: Hilflosigkeit der Caritas führt zur Verwendung des Vokabulars von Diktatoren

15.11.2022

Auch die AWO NRW ist bestürzt über die Wortwahl und die Haltung des Dienstgeberverbands der Caritas. Sie schließt sich der Hoffnung an, dass der Dienstgeberverband der Caritas zu sachlichen Verhandlungen zum Wohle der Arbeitnehmer*innen in der Pflege zurück kehrt.  

Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. ist empört über Pressemitteilung des Dienstgeberverbandes der Caritas.

Empört äußert sich der Arbeitgeberverband AWO Deutschland aufgrund einer Pressemitteilung des Dienstgeberverbandes der Caritas, in der von „Gleichschaltung der Tariflandschaft“ gesprochen wird. Der Begriff der Gleichschaltung wurde in der Zeit des Nationalsozialismus geprägt und bezeichnet die erzwungene Vereinheitlichung des gesamten politischen Lebens. Der Vorsitzende des Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. Rifat Fersahoglu-Weber sagt dazu: „Der Dienstgeberverband der Caritas hat inzwischen wiederholt seine ablehnende Haltung gegen einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege geäußert. Dass aktuell Begriffe, die wir sonst nur aus Diktaturen kennen Verwendung finden, ist nicht hinzunehmen. Die Caritas spricht von einer „Gleichschaltung der Tariflandschaft“, und stellt sind damit sprachlich auf das Niveau der 1930er Jahre. Die Gräueltaten der NS-Herrschaft sind hier ein nicht hinnehmbarer Vergleich in einer bisher sachlichen und politisch korrekten Diskussion zu einer Fachfrage. Aufgrund der eigenen historischen Erfahrungen der AWO und unserer demokratischen Grundüberzeugung stellen wir uns gegen jede Vorstellung, die die Menschen in Gruppen einteilt oder ausgrenzt. Dies steht im krassen Widerspruch zu den Werten derAWO. Die Caritas muss diese Formulierung zurücknehmen und  sich hierfür entschuldigen. Die Diskussion muss zukünftig wieder sachlich und zum Wohle der Arbeitnehmer*innen in der Pflege geführt werden.  

Im Übrigen ist die weiterhin ablehnende Haltung der Caritas zu einer Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags in der Pflege wieder ein Schlag ins Gesicht der in der Pflege Beschäftigen. Es wird wiederholt die Chance verpasst, flächendeckend die Einstiegsgehälter in der gesamten Altenpflegebranche anzuheben. Auch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz schafft hier nur Anreize, aber keine flächendeckenden Erfolge. Wir dürfen die Pflegekräfte nicht im Regen stehen lassen und müssen uns gemeinsam für eine Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe einsetzen. Dazu zählen auch verbindliche Einstiegsgehälter und damit die soziale Absicherung und der Kampf gegen Altersarmut der Arbeitnehmer*innen.“

Über den AGV AWO:
Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. vertritt die Interessen von mehr als 250 Mitgliedern, die sich aus AWO-Verbänden sowie deren Tochtergesellschaften aus dem gesamten Bundesgebiet zusammensetzen. Die Mitglieder tragen die Verantwortung für über 100.000 Mitarbeiter*innen und sind in allen Bereichen der sozialen Dienstleistungen aktiv. Der AGV AWO verhandelt für seine Mitglieder die dafür erforderlichen Tarifverträge und unterstützt die Unternehmen auf den Gebieten des Arbeits- und Tarifrechts. Auf europäischer Ebene ist der AGV AWO Gründungsmitglied der „Federation of European Social Employers“.

Weitere Nachrichten

Meldung vom 07.07.2023
Zwei Meldungen stehen am 04.07.2023 in den aktuellen Tagesthemen der ARD nebeneinander. Die eine: Für die vom Familienministerium veranschlagten 12 Milliarden Euro sollen nur zwei Milliarden für die Kindergrundsicherung bereitgestellt werden. Die andere: Der Kappungsbetrag für den Elterngeldanspruch wird von 300.000 Euro auf 150.000 Euro halbiert.Die Petitionsteilnahmequote zeigt: Eine Meldung geht im medialen Diskurs völlig unter, die andere zieht eine gesellschaftliche Empörung nach sich.weiterlesen
Meldung vom 05.07.2023
Betreuungskollaps droht: Land muss seiner Verantwortung fürs Soziale gerecht werden.weiterlesen
Meldung vom 16.06.2023
Nach einem intensiven Verhandlungstag zwischen den Arbeitgebervertretern der AWO NRW und der ver.di-Tarifkommission am Donnertag erreichten die Tarifparteien mit einem Schulterschluss eine Einigung für bessere Pflege und Betreuung.weiterlesen
Meldung vom 15.06.2023
Die nordrhein-westfälischen AWO-Arbeitgeber gehen in die neue Tarifrunde mit einem Angebot, das sich am Abschluss des öffentlichen Dienstes orientiert. Offiziell wurde es am Donnerstag (15. Juni) zum Auftakt der Tarifverhandlungen den Vertretern der Gewerkschaft ver.di überreicht.weiterlesen
Meldung vom 13.06.2023
Köln, 13. Juni 2023. Seit heute ist die im Rahmen der Kampagne „Freiwilligendienst stärken“ (www.fwd-staerken.de) eingereichte Petition an den Deutschen Bundestag für die Online-Unterschrift freigeschaltet. Mit der Online-Freischaltung beginnt die Frist von vier Wochen, in der mindestens 50.000 Unterschriften gesammelt werden müssen, damit eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages stattfindet. Die Frist endet am 7. Juli 2023.weiterlesen
Meldung vom 02.06.2023
Offener Brief der Freien Wohlfahrtspflege NRW zur Gefährdung von Einrichtungen und Dienstenweiterlesen
Meldung vom 26.05.2023
Schule, Haushalt, Geld verdienen - Alleinerziehende müssen viele Herausforderungen in Eigenregie stemmen. In Nordrhein-Westfalen bestehen rund ein Fünftel der Familien aus nur einem Elternteil, von denen rund 40 Prozent Leistungen aus der Grundsicherung beziehen. weiterlesen
Meldung vom 26.05.2023
Im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs Jugendsozialarbeit findet ein kontinuierlicher und regelmäßiger Austausch zwischen den Landesjugendämtern und der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW und den Trägern der landesgeförderten Jugendsozialarbeit statt. weiterlesen
Meldung vom 11.05.2023
Tag der Pflege: Auswüchsen in der Leiharbeit einen Riegel vorschieben Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert Politik auf der Entsolidarisierung entgegenzuwirken.weiterlesen
Meldung vom 21.03.2023
Bei den außerplanmäßigen Tarifverhandlungen zur anteiligen Übernahme des TVöD-Abschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst haben sich der AWO Arbeitgeberverband und ver.di am 06.12.2022 grundsätzlich darüber geeinigt, dass die im TVöD gezahlten SuE-Zulagen gleichermaßen auch im TV AWO NRW gezahlt werden. Dennoch gab es noch zahlreiche Detailfragen zu klären, denn die Eingruppierungsmerkmale von TVöD und TV AWO NRW weichen in einigen Tätigkeiten voneinander ab. Am 10.03.2023 hat sich der Arbeitgeberverband AWO Deutschland über die noch offenen Fragen zur Umsetzung mit ver.di geeinigt.weiterlesen