Arbeitgeberverband der AWO ist empört: Hilflosigkeit der Caritas führt zur Verwendung des Vokabulars von Diktatoren

15.11.2022

Auch die AWO NRW ist bestürzt über die Wortwahl und die Haltung des Dienstgeberverbands der Caritas. Sie schließt sich der Hoffnung an, dass der Dienstgeberverband der Caritas zu sachlichen Verhandlungen zum Wohle der Arbeitnehmer*innen in der Pflege zurück kehrt.  

Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. ist empört über Pressemitteilung des Dienstgeberverbandes der Caritas.

Empört äußert sich der Arbeitgeberverband AWO Deutschland aufgrund einer Pressemitteilung des Dienstgeberverbandes der Caritas, in der von „Gleichschaltung der Tariflandschaft“ gesprochen wird. Der Begriff der Gleichschaltung wurde in der Zeit des Nationalsozialismus geprägt und bezeichnet die erzwungene Vereinheitlichung des gesamten politischen Lebens. Der Vorsitzende des Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. Rifat Fersahoglu-Weber sagt dazu: „Der Dienstgeberverband der Caritas hat inzwischen wiederholt seine ablehnende Haltung gegen einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege geäußert. Dass aktuell Begriffe, die wir sonst nur aus Diktaturen kennen Verwendung finden, ist nicht hinzunehmen. Die Caritas spricht von einer „Gleichschaltung der Tariflandschaft“, und stellt sind damit sprachlich auf das Niveau der 1930er Jahre. Die Gräueltaten der NS-Herrschaft sind hier ein nicht hinnehmbarer Vergleich in einer bisher sachlichen und politisch korrekten Diskussion zu einer Fachfrage. Aufgrund der eigenen historischen Erfahrungen der AWO und unserer demokratischen Grundüberzeugung stellen wir uns gegen jede Vorstellung, die die Menschen in Gruppen einteilt oder ausgrenzt. Dies steht im krassen Widerspruch zu den Werten derAWO. Die Caritas muss diese Formulierung zurücknehmen und  sich hierfür entschuldigen. Die Diskussion muss zukünftig wieder sachlich und zum Wohle der Arbeitnehmer*innen in der Pflege geführt werden.  

Im Übrigen ist die weiterhin ablehnende Haltung der Caritas zu einer Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags in der Pflege wieder ein Schlag ins Gesicht der in der Pflege Beschäftigen. Es wird wiederholt die Chance verpasst, flächendeckend die Einstiegsgehälter in der gesamten Altenpflegebranche anzuheben. Auch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz schafft hier nur Anreize, aber keine flächendeckenden Erfolge. Wir dürfen die Pflegekräfte nicht im Regen stehen lassen und müssen uns gemeinsam für eine Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe einsetzen. Dazu zählen auch verbindliche Einstiegsgehälter und damit die soziale Absicherung und der Kampf gegen Altersarmut der Arbeitnehmer*innen.“

Über den AGV AWO:
Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. vertritt die Interessen von mehr als 250 Mitgliedern, die sich aus AWO-Verbänden sowie deren Tochtergesellschaften aus dem gesamten Bundesgebiet zusammensetzen. Die Mitglieder tragen die Verantwortung für über 100.000 Mitarbeiter*innen und sind in allen Bereichen der sozialen Dienstleistungen aktiv. Der AGV AWO verhandelt für seine Mitglieder die dafür erforderlichen Tarifverträge und unterstützt die Unternehmen auf den Gebieten des Arbeits- und Tarifrechts. Auf europäischer Ebene ist der AGV AWO Gründungsmitglied der „Federation of European Social Employers“.