Deutsche Männer bevorzugt? Geförderte Beschäftigung muss allen Menschen gleiche Chancen bieten.

21.06.2022

Der aktuelle Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW zeigt, dass die geförderte Beschäftigung nach § 16i SGB II aktuell nur einen Bruchteil der arbeitslosen Langzeitleistungsbeziehenden erreicht. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind dies nur vier Prozent. Aus Sicht von Michael Mommer, dem Geschäftsführer der AWO NRW ist das deutlich zu wenig. Vor allem bei Frauen und Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit besteht Luft nach oben. Die AWO NRW fordert zudem eine Verkürzung der im Gesetz verankerten zeitlichen Zugangsvoraussetzungen: Warum muss sich Arbeitslosigkeit erst verfestigen, bevor Fördermaßnahmen greifen?

Wer vom Jobcenter zugewiesene Langzeitarbeitslose in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis einstellt, kann über den § 16i SGB II Förderung erhalten. Eigentlich ein gutes Instrument, von dem beide Seiten profitieren. Doch es werden nur 4 Prozent der Langzeitleistungsbeziehenden überhaupt erreicht. Und diese sind, wie die Statistik der Bundesagentur für Arbeit belegt, vor allem deutsche Männer. Mehr als die Hälfte der Langzeitleistungsbeziehenden in NRW sind jedoch Frauen (52,4 %). In der Gruppe der Geförderten wird deutlich, dass es hier im Jahr 2021 NRW- weit lediglich 36,7% waren, also nur rund ein Drittel.

Bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist die Diskrepanz noch verheerender als bei den Frauen. Ihr Anteil unter den Leistungsbeziehenden liegt in NRW bei 42 %. Unter den vom Jobcenter den Unternehmen zugewiesenen Menschen in NRW, sind sie mit einem Anteil von 15,7 % in der Förderung deutlich unterrepräsentiert.

Teilzeit, Kinderbetreuung oder Sprachförderung müssen mitgedacht und Teil des Programms werden, so die Forderung der AWO NRW. „Ein Förderprogramm mit so viel Potential muss alle Menschen mitnehmen, unabhängig von Geschlecht oder Herkunft“, fordert Michael Mommer. Kritisch sieht der Geschäftsführer der AWO NRW auch die Dauer der Arbeitslosigkeit von mindestens sechs Jahren innerhalb der letzten sieben Jahre als Grundvoraussetzung. Dies müsse dringend deutlich verkürzt werden, zumal Zeiten wie Inhaftierung, Arbeitslosengeld I-Bezug oder Beschäftigung im Bundesfreiwilligendienst nicht einmal mitzählen.

Je länger Arbeitslosigkeit dauert, desto schwieriger ist es, den Weg herauszufinden. „Warum müssen Menschen erst sechs Jahre arbeitslos sein, damit sie eine Förderung erhalten können, die eine wirkliche Chance bietet, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen“, so Michael Mommer. „Es ist gesellschaftlich sinnvoller und volkswirtschaftlich auch günstiger, die Förderung viel früher einzusetzen, damit über Jahre verfestigte Arbeits- und Hoffnungslosigkeit erst gar nicht entsteht und vorhandene berufliche Kenntnisse nicht gänzlich verloren gehen.“

Arbeitslosenreport

Datenanhang


Hintergrundinformationen
Der Arbeitslosenreport NRW: Regionale Zahlen online verfügbar

Der Arbeitslosenreport NRW ist ein Kooperationsprojekt der Freien Wohlfahrtspflege NRW mit dem Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Er erscheint mehrmals jährlich. Basis sind Daten der offiziellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Hinzu kommen Kennzahlen zu Unterbeschäftigung, Langzeitarbeitslosigkeit und zur Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften, um längerfristige Entwicklungen sichtbar zu machen. Der Arbeitslosenreport NRW sowie Datenblätter mit regionalen Zahlen können im Internet heruntergeladen werden.

www.arbeitslosenreport-nrw.de

In der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW haben sich 16 Spitzenverbände in sechs Verbandsgruppen zusammengeschlossen. Mit ihren Einrichtungen und Diensten bieten sie eine flächendeckende Infrastruktur der Unterstützung für alle, vor allem aber für benachteiligte und hilfebedürftige Menschen an. Ziel der Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW ist die Weiterentwicklung der sozialen Arbeit in Nordrhein-Westfalen und die Sicherung bestehender Angebote. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW weist auf soziale Missstände hin, initiiert neue soziale Dienste und wirkt an der Sozialgesetzgebung mit.

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