Beschäftigte aus Kita und OGS dürfen nicht leer ausgehen

18.02.2022

AWO fordert Gleichbehandlung bei der Corona-Sonderzahlung 2022

Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Bundesländer erhalten eine steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung. Das betrifft in NRW Tarifbeschäftigte in Landesbehörden, Unikliniken, Schulen, städtischen und kommunalen Kitas, bei der Polizei und Beamte in NRW. Mitarbeitende von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege gehen dagegen oft leer aus.

Die AWO NRW fordert angesichts der nun beginnenden Auszahlungen auch für die Beschäftigten der Freien Träger in Kindertageseinrichtungen, im Offenen Ganztag und im Bereich der Jugend- und der Eingliederungshilfe eine steuer- und beitragsfreie Corona-Sonderzahlung, die ebenfalls aus öffentlichen Mitteln finanziert werden muss. Die Corona-Pandemie hat alle Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft, gleich getroffen, alle Beschäftigten in der Sozialarbeit leisten systemrelevante Arbeit unter schwierigsten Bedingungen.

Die Corona-Sonderzahlung der Landesangestellten und-Beamt*innen wird durch die Öffentliche Hand getragen. Für die Arbeiterwohlfahrt ist eine Re-Finanzierung der Corona-Sonderzahlung aus Eigenmitteln nicht möglich. Wenn die Landes- bzw. Bundesregierung hier nicht aushilft, gehen die Mitarbeitenden der Sozial- und Erziehungsberufe der Freien Wohlfahrtspflege, denen die AWO angehört, oft leer aus.

Für den Landesgeschäftsführer der AWO NRW, Michael Mommer, ist das nicht hinnehmbar. „Die Beschäftigten der Freien Wohlfahrt haben in Kindertageseinrichtungen, im Offenen Ganztag und im Bereich der Jugend- und der Eingliederungshilfe mit enormen Einsatz dazu beigetragen, die Krise zu meistern. Die Mitarbeitenden in den Kitas und im Offenen Ganztag waren da, als die Schulen geschlossen waren, sie waren für viele Familien der rettende Anker in dieser Krise. Ihre gesellschaftlich systemrelevante Arbeit muss gleichrangig mit den Beschäftigten im öffentlichen Dienst anerkannt werden und darf nicht an der Re-Finanzierung scheitern. Wir fordern Bund und Land auf, den Weg für eine Refinanzierung einer Corona-Sonderzahlung zeitnah zu gestalten.“

Dafür fordert die AWO NRW Bund und Land zum schnellen Handeln auf, damit auch die Mitarbeitenden der Sozial- und Erziehungsberufe in der Freien Wohlfahrtspflege von der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Corona-Sonderzahlungen bis zum 31. März 2022 profitieren können. Dass das Land NRW schnell handlungsfähig sein kann, hat es bei dem Gesetzespaket zur Anpassung der Beamten-Alimentation und der darin enthaltenen Umsetzung der einmaligen steuerfreien Corona-Sonderzahlung bewiesen.