Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verbessert Entwicklungschancen für Kinder

07.09.2021

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW begrüßt die Einigung von Bund und Ländern zu einem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule. Dieses wichtige und große Vorhaben der jetzigen Bundesregierung kann nun doch noch in letzter Minute als Gesetz beschlossen werden“, sagt Dr. Frank Johannes Hensel, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW). „Das könnte eine wesentliche Verbesserung der Bildungs- und Entwicklungschancen auch für benachteiligte Kinder werden“, hofft Hensel.

Die Freie Wohlfahrtspflege mit ihren Mitgliedsverbänden, die Träger der meisten offenen Ganztagsschulen in NRW sind, warten seit Langem auf diesen Durchbruch bei den Verhandlungen über die Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern. Die Blockade des Gesetzentwurfs hatte bisher weitere Schritte der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen für eine Verbesserung des Offenen Ganztags behindert. „Gerade in der Pandemie ist deutlich geworden, wie systemrelevant die Ganztagsbetreuung von Kindern ist, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegeben ist“, sagt Helga Siemens-Weibring, Vorsitzende des Arbeitsausschusses Kinder, Jugend und Familie der LAG FW. Nicht nur schulische Bildung, sondern der ganzheitliche Blick auf die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder habe eine zunehmend größere Bedeutung.

„Nun fordern wir die Aufnahme gemeinsamer Gespräche zwischen den Ministerien, der kommunalen Seite und den Verbänden, um die notwendigen Verbesserungen der Qualität in der Offenen Ganztagsschule (OGS) in NRW zu erreichen“, sagt Siemens-Weibring. Denn nicht nur der Ausbau an Plätzen erfordere große Anstrengungen. „Wir drängen seit langem auf eine bessere finanzielle Ausstattung, damit mit gutem Personal ein mit der Schule und dem Unterricht verzahntes Bildungsangebot für Grundschulkinder den ganzen Tag über gemacht werden kann“, sagt sie.

Hintergrund:

Die wichtigsten Neuigkeiten im Hinblick auf das geplante Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) und die dortige Regelung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 sind:

  • Der Bund beteiligt sich mit Finanzhilfen nicht nur an der Einrichtung neuer Plätze in den Ganztagsangeboten, sondern gibt Finanzhilfen auch für die Erhaltung bereits bestehender Plätze. Weiterhin erhöht der Bund seinen Anteil an der Finanzierung der Investitionskosten zum Ausbau der Ganztagsinfrastruktur mit bis zu 70 Prozent (ursprünglich waren hier bis zu 50 Prozent vorgesehen).
  • Weiterhin wurde vereinbart, dass Evaluationen zu Investitions- und Betriebskosten in den Jahren 2027 und 2030 durchgeführt werden sollen, um so erhöhte und verminderte finanzielle Belastungen der Länder ausgleichen zu können.

Das Ziel dieses Gesetzes ist die Einführung des Rechtsanspruchs für alle Schulkinder der Klassenstufen 1 bis 4 ab dem Schuljahr 2026/27. Das Ganztagsförderungsgesetz sieht vor, dass ab August 2026 zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf Ganztagsangebote an Schule haben. In den darauffolgenden Jahren soll der Anspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, sodass ab August 2029 jedes Schulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf Ganztagsangebote an Schule hätte. Der Rechtsanspruch soll im SGB VIII, dort konkret im §24, geregelt werden. Der Betreuungsumfang soll je 8 Stunden an allen fünf Werktagen umfassen, hier wird die Unterrichtszeit angerechnet. Der Rechtsanspruch soll, bis auf maximal 4 Wochen, auch in den Ferien gelten – länderabhängig könnte hier eine entsprechende Schließzeit beschlossen werden.

Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag hatte gestern Abend doch noch eine Einigung gefunden. Heute am 7.9. wird der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Noch in dieser Woche soll der Bundesrat ebenfalls zustimmen.

Hier die Pressemitteilung der Freien Wohlfahrtspflege NRW als Pdf.

Weitere Nachrichten

Meldung vom 15.03.2024
In unzähligen „Dialoggesprächen“ und mit der Einberufung eines „Expertenbeirats“ vermittelte die Landesregierung den Trägern des Offenen Ganztags in NRW das Gefühl, sie sei an einer ernsthaften fachlichen Weiterentwicklung der OGS in NRW interessiert. Zum Bedauern der Arbeiterwohlfahrt wurde aber bereits in diesem Dialogprozess deutlich, dass die Landesregierung die selbst gesteckten Ziele tatsächlich nicht verfolgt. weiterlesen
Meldung vom 05.03.2024
„Eine Veranstaltung des NRW-Gleichstellungsministeriums zum Internationalen Frauentag 2024 mit dem Slogan ‚Banden bilden – Bühne bieten. Mehr Frauen in die Politik!‘ ist wichtig. Sie lenkt den Blick auf eine Herausforderung unserer Zeit, in der die Anzahl weiblicher Mandatsträger*innen kein Spiegel unserer Gesellschaft ist“, findet Britta Altenkamp (Vorsitzender der AWO NRW).weiterlesen
Meldung vom 14.02.2024
Vor wenigen Tagen fand die Fachtagung der AWO NRW zum Thema Kinder- und Jugendschutz unter dem Motto „Nachhaltige und partizipative Konzepte in der Kinder- und Jugendarbeit - Nur gemeinsam gelingt es!" statt. Mit etwa 100 Teilnehmenden und Referent*innen wurde intensiv über wichtige Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes diskutiert. weiterlesen
Meldung vom 23.01.2024
„Was gut gemeint ist, ist nicht gut gemacht“, bewertet Britta Altenkamp (Vorsitzende der AWO NRW) das Festhalten an der Schuldenbremse. „In Bund und Land erleben wir derzeit, wie das Festhalten an der Schuldenbremse die Zukunft unseres Sozialstaates gefährdet. Dringend erforderliche Investitionen in die öffentliche Daseinsvorsorge finden nicht mehr statt und bringen zahlreiche soziale Einrichtungen in eine existenzgefährdende Situation. Davor warnen Träger der Freien Wohlfahrtspflege seit Monaten. Aber es werden keine Konsequenzen daraus gezogen“, kritisiert die Vorsitzende der AWO NRW.weiterlesen
Meldung vom 05.01.2024
Die AWO NRW lädt in Kooperation mit dem Fachverband der offenen Kinder- und Jugendarbeit der AWO und des Jugendwerkes NRW herzlich zum Fachtag „Kinder- und Jugendschutz“ am 7. Februar 2024 in Gelsenkirchen ein. Unter dem Motto „Nachhaltige und partizipative Konzepte in der Kinder- und Jugendarbeit - Nur gemeinsam gelingt es!" steht dieser Tag im Zeichen einer intensiven Auseinandersetzung mit den Rahmenschutzkonzepten für die Jugendsozialarbeit und offenen Kinder- und Jugendarbeit. Wann: 07. Februar 2024Wo: Wissenschaftspark Gelsenkirchenweiterlesen