Stiftung informiert AWO-Fachleute über Entschädigungen

19.02.2020

Wer in der Nachkriegszeit Leid erfahren hat, kann über Betreuungsvereine Hilfe beantragen

Informationen vermitteln und wichtige Kontakte herstellen: Mit diesem Ziel trafen sich heute Vertreter der AWO-Betreuungsvereine aus ganz NRW in Essen. Auf Einladung der AWO NRW war mit Wilhelmine Geenen eine Vertreterin der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ aus Münster anwesend. Die Stiftung vermittelt finanzielle Entschädigung an Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in der Nachkriegszeit Leid und Unrecht in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie erfahren haben. Darüber hinaus leistet sie auch wichtige Beratungsarbeit und setzt sich für die Anerkennung von Unrecht ein.

„Über ihre Vertreter, unserer Betreuungsvereine, können die Betroffenen finanzielle Entschädigung für ihr Leid beantragen“, so Julia Otto vom Bezirksverband Westliches Westfalen. Wilhelmine Geenen, Vertreterin der Stiftung, machte deutlich, welche finanziellen Hilfen es für Betroffene gibt und wo sie diese über ihre Betreuer beantragen lassen können.

„Nur wenn man voneinander weiß, kann die wichtige und richtige Unterstützung der Stiftung auch bei den betroffenen Menschen ankommen“, resümierte Michael Rosellen vom AWO Bezirk Niederrhein das Treffen in Essen.

In den Betreuungsvereinen der AWO werden zahlreiche Menschen mit Behinderung begleitet. Die AWO-Vereine übernehmen die rechtliche Betreuung von Menschen mit Behinderungen und kümmern sich u.a. um deren Ansprüche gegenüber den Kostenträgern.

Hintergrund:
Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ richtet sich an Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden. Sie wurde auf Initiative des Deutschen Bundestages gegründet. Sie ermöglicht die öffentliche Anerkennung, die Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung der Leids- und Unrechtserfahrungen, die individuelle Anerkennung durch ein persönliches Gespräch in der Anlauf- und Beratungsstelle und Unterstützung durch finanzielle Hilfen für die Betroffenen.