Beratung gegen Arbeitsausbeutung

05.02.2020

Erwerbslosenberatungstellen der AWO erweitern ihr Leistungsspektrum

Um gemeinsame Strategien gegen die Arbeitsausbeutung von Arbeitnehmern zu entwickeln, hat die AWO NRW zum Expertengespräch geladen. AWO-Fachleute tauschten sich hierzu mit Vertretern der „Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben DGB/VHS NRW“ aus. Der Verein verfügt bereits über langjährige Erfahrung in der Beratung und Unterstützung von Arbeitnehmern aus den EU-Mitgliedsstaaten in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Diese betreffen unterschiedliche Berufsgruppen wie etwa Werkvertragsarbeitnehmer, Paketzusteller oder Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe. Ausbeutung bezieht sich nicht nur auf die Mißachtung des Mindestlohns, sondern auch auf weitere Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsschutzrecht oder auch fehlende Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall.

Hintergrund des Treffens ist die von der Landesregierung angestrebte Erweiterung des Leistungsspektrums der Erwerbslosenberatungsstellen um die Beratung gegen Arbeitsausbeutung. „Die AWO wird sich in ihren Einrichtungen jetzt mit diesem Themenfeld stärker befassen“, so Muna Hischma, Abteilungsleiterin Soziales beim Bezirksverband Westliches Westfalen.

Zusätzlich zum bisherigen „Kerngeschäft“ der Erwerbslosenberatungsstellen richtet die AWO NRW in ihren Einrichtungen die Beratung zukünftig auch für Betroffene aus süd(ost)europäischen Staaten aus. Erklärtes Ziel des Arbeitsministeriums ist es, bestehende vom Land und Bund geförderte Beratungsangebote mit den Erwerbslosenberatungsstellen zu einem landesweiten Beratungsnetzwerk weiter zu entwickeln.

Um diesen Ansatz mit zu unterstützen und frühzeitig mögliche Synergien auszuloten, fand ein intensiver Dialog zu Ansätzen und Strategien zwischen AWO NRW und Arbeit und Leben DGB/VHS NRW e.V. statt. Diskutiert wurden verschiedene Schwerpunkte, die zukünftig bei einer abgestimmtes Zusammenarbeit bedacht und vereinbart sein müssen: Ansprachekonzepte, Beratungskompetenzen, Netzwerke etc.

Die aktuellsten Aussagen des NRW-Arbeitsministers Karl-Josef Laumann zum neuen Konzept und zur Zusammenlegung der Erwerbslosenberatung mit den Arbeitslosenzentren ernten jedoch heftige Kritik der AWO. „In diesem Zusammenhang von bisherigen Doppelstrukruren zu sprechen ist schlichtweg falsch“, so Muna Hischma. Die Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren haben ein klar abgegrenztes Profil und ergänzen einander in ihrer Hilfestellung für Erwerbslose. „Wir sprechen von einem verlässlichen und aufeinander abgestimmten Netzwerk, welches von Erwerbslosen intensiv genutzt wird“, erklärt Hischma.

Laumann hat angekündigt, die Förderung von 79 Arbeitslosenzentren Ende 2020 einzustellen. Ob die Arbeit von den Erwerbslosenberatungsstellen übernommen werde, sei zukünftig selbst vor Ort zu entscheiden.

„Diese Haltung zeigt völlige Gleichgültigkeit gegenüber den Arbeitslosenzentren, der engagierten geleisteten Arbeit vor Ort und den betroffenen Menschen, die für sich dort einen wichtigen Anker gegen soziale Isolation sehen,“ kritisiert Hischma.

Das Positionspapier der LAG FW (10/2019) als PDF

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