4,75 % MEHR GELD FÜR ALLE AWO-BESCHÄFTIGTEN IN NRW

16.03.2017

Besondere Verbesserungen für Beschäftigte in Kitas und Pflege

Bereits nach vier Verhandlungsterminen und ohne Arbeitskämpfe konnte in der Tarifrunde 2016/2017 zwischen ver.di und den AWO-Arbeitgebern in NRW eine Einigung erzielt werden. Neben einer allgemeinen Tariferhöhung von 4,75 % in zwei Schritten sieht diese weitere Verbesserungen für jüngere Fachkräfte und Leitungskräfte der Kindertageseinrichtungen und der Pflege vor. Aus Sicht der AWO erhalten alle Beschäftigten damit deutlich mehr Geld und der Anschluss an die allgemeinen Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst und anderer sozialer Dienstleistungsträger konnte gehalten werden.

Die jetzt erreichte Tarifeinigung sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor: Alle Beschäftigten der AWO erhalten eine allgemeine Tariferhöhung um 4,75 % in zwei Schritten, 2,35 % ab dem 01.01.2017 und weitere 2,4 % ab dem 01.11.2017. Die monatlichen Ausbildungsvergütungen steigen in der ersten Stufe um 35 € und in der zweiten Stufe ab dem 01.11.2017 um 40 €. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.11.2018.

Besondere Regelungen wurden für Beschäftigte und Leitungskräfte in Kitas sowie in der Pflege vereinbart. Sie führen je nach Gehaltsgruppe und Funktion zu nicht unwesentlichen Einkommenssteigerungen. Die vorzeitige Aufwertung dieser Beschäftigtengruppen im Vorgriff auf die neue Entgeltordnung 2018 war der AWO NRW ein besonderes Anliegen. Die Qualität von Bildung und Pflege soll damit nachhaltig gesichert werden, ohne gleichzeitig zu hohe Risiken für die Zukunft von Einrichtungen und Arbeitsplätzen einzugehen.

Noch keine Lösung fanden ver.di und AWO für die Offenen Ganztagsschulen. Die gesellschaftspolitisch wichtige Arbeit wird nicht auskömmlich öffentlich gefördert. Die Beschäftigten erhalten jetzt die allgemeine Tariferhöhung, aber darüber hinaus keine weiteren Entgeltverbesserungen. Um hier ein deutliches Zeichen zu setzen, hat die AWO NRW mit ver.di vereinbart, dass unverzüglich Verhandlungen über mögliche Einkommenssteigerungen aufgenommen werden, sollten sich noch während der Laufzeit des Tarifabschlusses die Finanzierungsbedingungen im OGS-Bereich landesweit strukturell verbessern.

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